In Ausnahmesituationen kann es sein, dass Ihr Kind vor dem planmäßigen Unterrichtsende nach Hause gehen könnte. Mit Ihrem Einverständnis ist dies auch möglich. Sollten Sie nicht einverstanden sein, wird Ihr Kind bis zum regulären Unterrichtsende von uns beaufsichtigt.
Kinder, die die Ganztagsschule besuchen, dürfen mit Ihrer Erlaubnis frühestens um 13.45 Uhr (nach dem Mittagessen) gehen. Sollten Sie nicht einverstanden damit sein, wird Ihr Kind bis zum Ende des Ganztagsunterrichts beaufsichtigt.
* Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verlassen des Schulgeländes eine Haftung der Schule ausgeschlossen ist und dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nur für den direkten Heimweg gewährleistet ist.